Folgender Beitrag ist eine "Gemeinschaftsproduktion" der Gruppe 1 und 3, der während einer InsO-Vorlesung bei Frau Modro entstand:
 

Die Continentale

Es war einmal eine wunderschöne Königin. Sie war Herrscherin über alle Länder und Kontinente. Sie lebte im traumhaften Schloß zu Schwetzingen. Trotz ihres Reichtums war sie nicht glücklich. Sie träumte von einem wunderschönen Prinzen, der sie nicht wegen ihres Reichtums heiraten wollte. Also ergriff sie die Initiative und erließ ein Dekret, indem sie alle Jünglinge auf ihr Schloß kommen ließ. Als die Jünglinge das hörten, stürmten sie das Schloß, weil sie alle total heiß und geil auf die Königin waren. Doch einer war sehr schüchtern und stand mit hochrotem Kopf in der Ecke. Der Königin fiel das natürlich auf und hatte ab diesem Zeitpunkt nur noch Augen für ihn. Aber wie sollte sie ihn jetzt aus der "Reserve" locken? Und wie waren seine wirklichen Gefühle für sie. Da fiel ihr der Zauberbrunnen in ihrem Schloßgarten ein. Dieser hatte die magische Macht und er war auch sehr rätselhaft. Seine Rätselhaftigkeit wurde nur noch von seiner Macht übertroffen. Doch wie sollte sie ihn betören, aus dem Brunnen zu trinken? Hineinstossen wollte sie ihn nicht, denn dann ergang es ihm vielleicht wie Obelix mit dem Zaubertrank. Die Continentale beschloss, allen Menschen nur noch ein Minimum an Wasser als Tagesration zu gewähren. Sie dachte, so könne sie den schüchternen Prinzen dazu zwingen, aus ihrem Zauberbrunnen zu trinken. Doch als der Prinz von den Einschränkungen erfuhr, war er sehr entsetzt. Er hatte immer nur von der unglaublichen Großzügigkeit der Continentalen gehört und nun sah er sie derartig kaltherzig.

Das ganze Land litt unter den Einschränkungen, Kinder, Alte und Kranke besonders. Er sahdas Elend und fasste sich  neuen und alten Mut, setzte sich auf sein Pferd und machte sich auf die Reise.  Er ritt durch Wälder, über Äcker und Felder. Als er endlich das Schloß erreichte, fasste er allen Mut zusammen und  klopfte an das große Schloßtor. Das Herz der Continentalen machte einen Sprung... War er gekommen, um ihr sein Herz auszuschütten? Um ihr seine Liebe zu gestehen? Aber was war das??? Er zog sein  Schwert und schrie: "Altes herzloses Weib, öffne das Tor! Dein Volk verdurstet und du Hexe lebst in Saus und Braus!" Als die Continentale das hörte, weinte sie bitterlich. Doch nicht lange! Wie konnte er sie nur so tief verletzen, wo sie ihm doch nur aus seiner Schüchternheit helfen wollte. Da kam ihr eine Idee, ihm die Wahrheit zu zeigen, was durch ihre unüberlegte Tat mit dem Zauberbrunnen geschah. Gedacht, getan: "Es ist nicht meine  Herzlosigkeit, sondern mein Zauberbrunnen ist durch Verstopfung vergiftet. Aber du, mein Ritter, kannst dich, mich und das ganze Volk retten, bitte komme mit." Und so gingen beide zum Brunnen und betrachteten das Unglück: Der Brunnen warvoll von roten, glänzenden Schönfeldern! * "Was ist das, wie kommt das in einen Zauberbrunnen?" fragte der Jüngling und konnte es kaum fassen. "Sind das alles Zauberbücher?" Er nahm einen Schönfelder und schlug ihn auf. "Das muss einZauberbuch sein, so komischeZeichen, wie da drin stehen." "Schau, hier, dieser passt. ~Paragraphus Numeris dreizueinsundvier, des Brunnenvergiftens seit ihr überführt. Bestrafet sollet ihr werden mit Entzug der Freiheit bis zu 10 Jahren, im dunkelsten Verliese des Schlosses. Strafgesetzbuchesverschwindibus!~" *

PLOPP - die Bücher waren verschwunden, das Wasser im Brunnen plätscherte wieder friedlich. So konnte die Continentale endlich ihren Jüngling heiraten, alle waren glücklich und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute...
Die Bücher übrigens, ruhen noch immer fast vergessen im Schloß, man nennt dies heute nur Bibliothek...



* Anmerkung der Redaktion: § 314 StGB
* Anmerkung der Seitenerstellerin: Schönfelder = "Schönfelder - deutsche Gesetze" Gesetzessammlung, die jeder Studierende an der Fachhochschule Schwetzingen besitzt. Dieses Buch ist sehr dick. Darin befinden sich unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Grundgesetz (GG), die Zivilprozeßordnung (ZPO), das Handelsgesetz (HGB) und auch das Strafgesetzbuch (StGB)



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